Die Betreuung und Versorgung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Menschen.
Wir ermitteln in einem vertrauensvollen persönlichen Gespräch den genauen Hilfebedarf und bereits in dieser Phase werden von uns benötigte Hilfsmittel beantragt und organisiert.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Kliniken, Apotheken, Sanitätshäusern und den Hausärzten können wir auch für Sie die bestmögliche Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung ermöglichen.
Unser Leistungsspektrum ist vielfältig und individuell:
Pflegeantrag auf Pflegegrad, Einstufung – MDK Besuch, Pflegeanleitung für Angehörige, sonstige Anträge z.B. Schwerbehindertenausweis, Übernahme der nicht gedeckten Pflegekosten beim zuständigen Amt, Antrag zur Zuzahlungsbefreiung der Krankenkassen, Antrag auf Sonderfahrdienste…
siehe Pflegeinformationen
Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe/Besorgungen, Reinigung des Lebensbereiches…
z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlifter, Rollator…
für Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz
Je nach Betreuungsbedarf können Leistungen in Höhe eines Grundbetrages von 1200 Euro jährlich oder eines erhöhten Betrages von 2400 Euro jährlich in Anspruch genommen werden, sofern die Pflegekasse dies zur Verfügung stellt...
Hausnotruf – 24 Std. Bereitschaft durch unseren Pflegedienst, Essen auf Rädern, Krankengymnastik, Ergotherapie, Physiotherapie...
Diese Leistung kann der Kunde bei uns abrufen, wenn er/sie dringende Erledigungen hat, oder einmal einen Tag Pause von der Pflege machen möchte. Der Angehörige stellt bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Verhinderungspflege. Er hat nun die Möglichkeit im Kalenderjahr an 28 Tagen oder bis zu 1510 Euro diese Pflege abzurufen. Zur Entlastung der pflegenden Person ist es auch möglich, die Verhinderungspflege stundenweise – auch z.B. einmal wöchentlich – in Anspruch zu nehmen. Ohne Kürzung des Pflegegeldes übernimmt die Pflegekasse dies bis zu einem Betrag von € 1.510. Erstmalig kann die Verhinderungspflege gewährt werden, wenn der Pflegebedürftige bereits seit einem Jahr einer Pflegestufe angehört. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, so dass dem Kunden keinerlei Kosten oder Mühen entstehen. (SGB XI §39)
regelmäßige Besuche beim Bezug von Pflegegeld bei Pflegestufe I und II alle 6 Monate und bei Pflegestufe III alle 3 Monate
Wund-Management
Unser Pflegedienst verfügt über qualifizierte Wundberater:
Frau Johanna Höfler und Frau Zischka Petra
Wir bieten Ihnen fachlich kompetente Beratung und Wundversorgung von unseren zertifizierten Wundmanagern an.
Das Wund-Management umfasst:
Diabetes-Beratung
Unser Pflegedienst verfügt über ausgebildete Diabetespflegefachkräfte:
Fr. Johanna Höfler und Fr. Zischka Petra
Wir möchten Sie unterstützen, Ihren Diabetes mellitus in den Alltag zu integrieren.
Wir geben Ihnen Hilfestellung und klären sie darüber auf wie sie z.B.:
Diabetes mellitus ist eine Störung des Zuckerstoffwechsels: Ohne Behandlung steigt der Blutzucker der Betroffenenauf zu hohe Werte an. Denn bei Patienten mit Diabetes produziert der Körper entweder zu wenig Insulin oder gar kein Insulin. Oder das vorhandene Insulin wirkt nicht richtig.
Das Hormon Insulin ist aber wichtig: Es senkt den Blutzuckerspiegel.
Die genauen Ursachen des Diabetes sind bis heute noch nicht bekannt. Wir wissen aber, dass verschiedene Faktoren zusammenkommen müssen, bevor Diabetes auftritt. Hier spielen die modernen Lebensbedingungen eine wichtige Rolle: wenig Bewegung, viel Essen und möglicherweise auch Umweltfaktoren. Beim Typ-2-Diabetes ist auch die Vererbung von großer Bedeutung.
Das Ziel der Diabetestherapie ist es, möglichst gute Blutzuckerwerte zu erreichen, um Folgeschäden der Zuckerkrankheit zu vermeiden.