Privatleistungen


Selbstverständlich können private Leistungen erworben werden. 


Darunter fallen z.B.:

  • Wenn keine Pflegestufe vorliegt, jedoch der Kunde Leistungen der Grundpflege und/ oder der Hauswirtschaftlichen Versorgung wünscht.
  • die gewünschten Leistungen nicht von der Krankenkasse genehmigt werden (z.B. zusätzliche Blutzuckerkontrollen).