Pflegeversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017!
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die gesetzlichen Leistungen, welche Sie vom Staat in den einzelnen Pflegegraden erhalten.
Durch Angehörige / Bekannte | Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege | |
Pflegegrad 1 | -* | -* |
Pflegegrad 2 | 316 €* | 689 €* |
Pflegegrad 3 | 545 €* | 1298 €* |
Pflegegrad 4 | 728 €* | 1612 €* |
Pflegegrad 5 | 901 €* | 1995 €* |
*+ Entlastungsbetrag bis 125 € monatlich |
Der monatliche Entlastungsbetrag steht jedem Antragsteller zur Verfügung (Zusatzleistung bis zu 125 €).
Die Pflegebedürftigen müssen diesen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen - gerne helfen wir Ihnen bei dem Antragsformular.
So werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt
bisher | ab 2017 |
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) | Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Pflegebedürftigkeitsbegriff 2016 | Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 |
Menschen sind pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen undregelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. | Im Fokus der Betrachtungen stehen zukünftig die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. |
Hier geht es darum, ob der Betroffene für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag Hilfe braucht – z.B.
| Es wird die Selbstständigkeit sowie das ausführen verschiedener Fähigkeiten überprüft. Hierzu gibt es die Module 1-6, welche wie folgt bewertet werden:
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Bewertung mit Minutensystem Angehörige mussten Minuten genau nachweisen, wie viel Zeit diese Verrichtungen in Anspruch nahmen. | Bewertung mit Punktesystem In den Modulen wird gefragt und mit Punkten bewertet:
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Bei weiteren Fragen zu den neuen Pflegegraden informieren wir Sie gern persönlich.
Zögern Sie nicht uns anzurufen!
Krankenversicherung
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung sind auch Leistungen der Krankenversicherung möglich.Die Behandlungspflege wird auf Anordnung des Arztes durchgeführt. Der Kunde hat auch die Möglichkeit bei Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse diese Leistungen privat zu erwerben, wobei die Verordnung vom Arzt vorhanden sein muss.
Eine ärztliche Verordnung zur häusliche Krankenpflege erfolgt ausschließlich, wenn:
Leistungen der Behandlungspflege sind z. B.:
Pflegegeld
Übernehmen Angehörige, Bekannte oder sonstige nicht erwerbsmäßig pflegende Personen die Betreuung erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, das er an den Pflegenden weitergeben kann. Diese Art der Pflege, die von Nichtprofessionellen geleistet wird, gilt als ehrenamtlich. Das Pflegegeld zählt daher nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden.
Pflegesachleistung
Häusliche Pflege durch Pflegedienste wird als Sachleistung erbracht. Das Geld der Pflegekasse geht somit direkt an den Pflegedienst, nicht an den Pflegebedürftigen. Welchen Pflegedienst Sie wählen, steht Ihnen frei. Wichtig ist nur, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat.
Verhinderungspflege
Ist die betreuende Pflegeperson krank oder nimmt sich Urlaub, kann der Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatz- oder Verhinderungspflege erhalten. Während dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegelds für vier Wochen weiterbezahlt. Das erleichtert es dem Pflegenden, eine Auszeit zu nehmen. Allerdings kann eine Pflegevertretung erst beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.
Wird die Verhinderungspflege in dieser Zeit durch entfernte Verwandte, Nachbarn oder einen Pflegedienst übernommen, zahlt die Pflegekasse für sechs Wochen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Springt ein naher Familienangehöriger ein oder jemand, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen lebt, wird ein Betrag in Höhe des Pflegegeldes gezahlt und zusätzliche Aufwendungen wie Fahrkosten oder ein Verdienstausfall auf Nachweis mit bis zu 1.612 Euro pro Jahr erstattet.
Der Betrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806 Euro im Jahr aufgestockt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kurzzeitpflege nur zu 50 % ausgeschöpft wird.
Wichtig zu wissen:
Wird die Verhinderungspflege durch nahe Familienangehörige oder Personen aus dem Haushalt erbracht, ist kein Übertrag aus der Kurzzeitpflege möglich.
Teilstationäre Pflege
Wenn die Pflegeperson beispielsweise wegen anderer Aufgaben Zeiten überbrücken muss, kann die Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege eine gute Lösung sein. Die Pflegekasse beteiligt sich in solchen Fällen an den Kosten der Pflege und der medizinischen Behandlungskosten sowie an den Transportkosten. Die teilstationären Pflegeleistungen werden neben den übrigen ambulanten Leistungen (Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld) ungekürzt gezahlt, eine Anrechnung auf diese Leistungen erfolgt nicht mehr.
Kurzzeitpflege
Die vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim kann nötig sein, wenn beispielsweise
Die Krankenkasse zahlt für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung für maximal 28 Tage und bis zu 1.612 Euro im Jahr. Außerdem wird die Hälfte des Pflegegelds in der Zeit weitergezahlt.
Der Betrag kann auf bis zu 3.224 Euro im Jahr erhöht werden, wenn die finanziellen Mittel aus der Verhinderungspflege nicht genutzt werden. Werden Leistungen aus der Verhinderungspflege in die Kurzzeitpflege übertragen, verlängert sich der Anspruch auf die Kurzzeitpflege auf acht Wochen. Das Pflegegeld kann jedoch nur bis zu vier Wochen zur Hälfte weitergezahlt werden.
Die Leistung kann von allen Pflegebedürftigen beansprucht werden. Es steht für diesen Personenkreis ein Betrag von maximal 125 Euro monatlich zur Verfügung. Die Leistungen können auch für Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung durch Vertragspflegedienste oder Entlastungsangebote nach Landesrecht anerkannte niedrigschwelliger Dienste genutzt werden.
Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für einen Umbau der Wohnung, in der die häusliche Pflege stattfindet. Vorausgesetzt dadurch wird
Sind die Voraussetzungen geklärt, kann eine Wohnraumanpassung von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme unterstützt werden. Dieser Zuschuss wird ohne Einkommensprüfung gewährt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Gesamtbetrag auf 16.000 € begrenzt.
Auch die Einrichtung von Pflegewohngruppen wird gefördert.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:
Die Pflege können sich Angehörige und ambulante Dienste auch teilen. Das bedeutet: Wird die Pflegesachleistung nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, wird ein anteiliges Pflegegeld gezahlt. Fragen Sie hierzu Ihre zuständige Krankenkasse.